
Abwärmeregister
Seit 2024 sind viele Unternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, sich im neuen Abwärmeregister zu registrieren. Diese Pflicht betrifft insbesondere größere Unternehmen sowie Betriebe mit relevanten industriellen Prozessen, bei denen Abwärme – also ungenutzte Wärmeenergie – entsteht.


Ziel der Maßnahme
Die Bundesregierung will ungenutzte Abwärmequellen sichtbar machen und so die Energieeffizienz im Land steigern. Durch die zentrale Erfassung können Potenziale zur Wärmerückgewinnung, zur Sektorenkopplung und zur weiteren Nutzung durch Dritte identifiziert werden.
Wer ist betroffen?
- Unternehmen, die nach dem EDL-G zu einem Energieaudit verpflichtet sind (siehe Pflichtaudit)
- Unternehmen mit relevanten Abwärmemengen aus Produktions- oder Betriebsprozessen
- Energieversorger mit Abwärmepotenzial
Was ist zu tun?
- Registrierung und Eingabe der Abwärmedaten über die zentrale Plattform der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE)
- Fristgerechte Meldung der Daten
- Bei Änderungen: regelmäßige Aktualisierung der Angaben
Vorteile für Unternehmen:
Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben können Unternehmen durch die Analyse ihrer Abwärmequellen Einsparpotenziale erschließen, Förderungen nutzen und aktiv zur Energiewende beitragen.

Warum EAD?
Wir führen nicht nur die regelmäßige Registrierung der Abwärme für unsere Kunden durch, sondern unterstützen sie auch dabei, die Abwärme effizient zu nutzen und die Energiekosten damit bestmöglich zu senken.