
CSRD Reporting
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie verpflichtet deutlich mehr Unternehmen als bisher, transparente und standardisierte Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen – und zwar gleichwertig neben dem Finanzbericht.


Was ändert sich durch die CSRD?
Im Vergleich zur bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) weitet die CSRD den Kreis der betroffenen Unternehmen massiv aus – und verschärft gleichzeitig die Anforderungen:
- Mehr Unternehmen berichtspflichtig: Seit 2025 auch viele mittelständische Unternehmen (ab 250 Mitarbeitenden, 40 Mio. € Umsatz oder 20 Mio. € Bilanzsumme)
- Berichtspflicht nach festen EU-Standards (ESRS): Nachhaltigkeitsthemen müssen strukturiert, umfassend und prüfbar dargestellt werden – u. a. zu Umwelt, Soziales und Governance (ESG)
- Pflicht zur „doppelten Wesentlichkeit“: Unternehmen müssen sowohl ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Risiken durch Nachhaltigkeitsthemen offenlegen
- Integrierter Teil des Lageberichts und prüfpflichtig durch Wirtschaftsprüfer
Die CSRD soll:
- Vergleichbarkeit, Verlässlichkeit und Transparenz in der Nachhaltigkeitsberichterstattung schaffen
- Unternehmen zu mehr Verantwortung und Nachhaltigkeit anregen
- Investoren, Kunden und Behörden fundierte Entscheidungen ermöglichen

Warum EAD?
Das CSRD Reporting wird zur Pflicht für tausende Unternehmen in Deutschland – und zur Chance, Nachhaltigkeit glaubwürdig und strategisch in der Unternehmenskommunikation zu verankern. Wer sich frühzeitig vorbereitet, schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Vertrauen bei Investoren, Kunden und Mitarbeitenden.