CSRD Reporting
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie hebt Nachhaltigkeit auf die gleiche Stufe wie die Finanzberichterstattung – verpflichtend, standardisiert und prüfpflichtig.
Ab 2025 sind deutlich mehr Unternehmen betroffen, darunter auch viele mittelständische Betriebe. Wer nicht vorbereitet ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch massive Nachteile bei Banken, Investoren und Kunden.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Gesetzliche Anforderungen erfüllen
Wir setzen die Vorgaben der CSRD vollständig und prüfungssicher für Sie um.
Klare & strukturierte Berichte
Doppelte Wesentlichkeit berücksichtigen
Bessere Finanzierung sichern
Effizienz durch digitale Prozesse
Was ändert sich durch die CSRD im Vergleich zur alten NFRD?
- Mehr Unternehmen berichtspflichtig: Seit 2025 auch mittelständische Unternehmen (ab 250 Mitarbeitenden, 40 Mio. € Umsatz oder 20 Mio. € Bilanzsumme).
- Feste EU-Standards (ESRS): Nachhaltigkeitsthemen müssen umfassend, strukturiert und prüfbar dargestellt werden – u. a. zu Umwelt, Soziales und Governance.
- Doppelte Wesentlichkeit: Pflicht zur Offenlegung sowohl der Auswirkungen auf Umwelt & Gesellschaft als auch der finanziellen Risiken durch Nachhaltigkeitsthemen.
- Teil des Lageberichts: Der Nachhaltigkeitsbericht wird integrierter Bestandteil des Lageberichts.
- Prüfungspflicht: Berichte müssen durch Wirtschaftsprüfer testiert werden
Ziel und Hintergrund der CSRD
Die CSRD soll:
- Vergleichbarkeit, Verlässlichkeit und Transparenz in der Nachhaltigkeitsberichterstattung schaffen
- Unternehmen zu mehr Verantwortung und Nachhaltigkeit verpflichten
- Investoren, Kunden und Behörden fundierte Entscheidungen ermöglichen
Damit verändert die CSRD die Berichterstattungspflichten grundlegend – und macht Nachhaltigkeit zum festen Bestandteil der Unternehmenssteuerung.
Ablauf – So unterstützen wir Sie beim CSRD Reporting
01
Prüfung der Berichtspflicht
Wir klären, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und ab wann.
02
Gap-Analyse
Abgleich Ihrer bestehenden Nachhaltigkeitsberichte mit den neuen ESRS-Anforderungen.
03
Datenerhebung & Strukturierung
Aufbau eines Systems zur kontinuierlichen Erfassung aller relevanten ESG-Kennzahlen.
04
Berichterstellung
Erstellung eines prüfungssicheren Nachhaltigkeitsberichts als Teil Ihres Lageberichts.
05
Laufende Unterstützung
Begleitung bei der Prüfung durch Wirtschaftsprüfer und bei künftigen Aktualisierungen.









