Stromsteuer-
erstattung
Viele Unternehmen in Deutschland haben Anspruch auf eine Rückerstattung der Stromsteuer – wissen es aber nicht oder scheuen die bürokratischen Hürden. Dabei lassen sich jährlich oft mehrere Tausend Euro einsparen.
Dank unserer engen Kontakte zum Hauptzollamt und der Expertise unserer Fachabteilung erhalten wir für viele Unternehmen Stromsteuererstattungen, die andernorts abgelehnt wurden.
Wir prüfen für Sie kostenfrei und unverbindlich, ob Ihr Unternehmen Anspruch hat – und übernehmen auf Wunsch die komplette Abwicklung.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Kostenlose Erstprüfung
Wir prüfen unverbindlich, ob Sie Anspruch auf Stromsteuererstattung haben – auch rückwirkend.
Spürbare Ersparnis
Hohe Erfolgsquote
Kein Aufwand für Sie
Jährliche Betreuung
Wie hoch ist die Stromsteuererstattung?
Viele Unternehmen erhalten eine Erstattung von 2 Cent je kWh Stromverbrauch.
Beispiel: 100.000 kWh = 2.000 € Erstattung pro Jahr – bei höherem Verbrauch entsprechend mehr.
Das bedeutet: Schon bei mittleren Stromverbräuchen sind Erstattungen im vier- bis fünfstelligen Bereich möglich!
Voraussetzungen & Nachweise
- Mindestverbrauch: ab ca. 50.000 kWh Strom pro Jahr wird die Rückerstattung relevant.
- Energie-Audit: ein Audit nach DIN EN 16247-1 ist häufig sinnvoll, um die Tätigkeit des Unternehmens und den Stromverbrauch nachzuweisen.
So funktioniert die Stromsteuererstattung mit EAD
01
Kostenfreie Erstprüfung
Wir prüfen schnell und unverbindlich Ihre Voraussetzungen.
02
Datenaufnahme
Erfassung Ihrer Stromverbräuche und relevanten Unterlagen.
03
Antragsstellung
Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Hauptzollamt.
04
Rückerstattung erhalten
Sie profitieren von der Gutschrift auf Ihre Stromsteuer.
05
Jährliche Betreuung
Wir kümmern uns um die Folgeanträge und erinnern rechtzeitig.









