Energieeffizienzcheck

CSRD Reporting

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie hebt Nachhaltigkeit auf die gleiche Stufe wie die Finanzberichterstattung – verpflichtend, standardisiert und prüfpflichtig.

Ab 2025 sind deutlich mehr Unternehmen betroffen, darunter auch viele mittelständische Betriebe. Wer nicht vorbereitet ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch massive Nachteile bei Banken, Investoren und Kunden.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Gesetzliche Anforderungen erfüllen

Wir setzen die Vorgaben der CSRD vollständig und prüfungssicher für Sie um.

Klare & strukturierte Berichte

Alle relevanten Themen nach den ESRS-Standards (Environmental, Social, Governance) werden nachvollziehbar und standardisiert dargestellt.

Doppelte Wesentlichkeit berücksichtigen

Wir zeigen sowohl die Auswirkungen Ihres Unternehmens auf Umwelt & Gesellschaft als auch die finanziellen Nachhaltigkeitsrisiken.

Bessere Finanzierung sichern

Ein glaubwürdiges CSRD-Reporting stärkt Ihr ESG-Rating und verbessert Ihre Position bei Banken und Investoren.

Effizienz durch digitale Prozesse

Mit unserer Reporting-Lösung reduzieren wir den Aufwand erheblich und liefern prüfungssichere Ergebnisse.

Was ändert sich durch die CSRD im Vergleich zur alten NFRD?

  • Mehr Unternehmen berichtspflichtig: Seit 2025 auch mittelständische Unternehmen (ab 250 Mitarbeitenden, 40 Mio. € Umsatz oder 20 Mio. € Bilanzsumme).
  • Feste EU-Standards (ESRS): Nachhaltigkeitsthemen müssen umfassend, strukturiert und prüfbar dargestellt werden – u. a. zu Umwelt, Soziales und Governance.
  • Doppelte Wesentlichkeit: Pflicht zur Offenlegung sowohl der Auswirkungen auf Umwelt & Gesellschaft als auch der finanziellen Risiken durch Nachhaltigkeitsthemen.
  • Teil des Lageberichts: Der Nachhaltigkeitsbericht wird integrierter Bestandteil des Lageberichts.
  • Prüfungspflicht: Berichte müssen durch Wirtschaftsprüfer testiert werden

Ziel und Hintergrund der CSRD

Die CSRD soll:

  • Vergleichbarkeit, Verlässlichkeit und Transparenz in der Nachhaltigkeitsberichterstattung schaffen
  • Unternehmen zu mehr Verantwortung und Nachhaltigkeit verpflichten
  • Investoren, Kunden und Behörden fundierte Entscheidungen ermöglichen

Damit verändert die CSRD die Berichterstattungspflichten grundlegend – und macht Nachhaltigkeit zum festen Bestandteil der Unternehmenssteuerung.

Ablauf – So unterstützen wir Sie beim CSRD Reporting

01

Prüfung der Berichtspflicht

Wir klären, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und ab wann.

02

Gap-Analyse

Abgleich Ihrer bestehenden Nachhaltigkeitsberichte mit den neuen ESRS-Anforderungen.

03

Datenerhebung & Strukturierung

Aufbau eines Systems zur kontinuierlichen Erfassung aller relevanten ESG-Kennzahlen.

04

Berichterstellung

Erstellung eines prüfungssicheren Nachhaltigkeitsberichts als Teil Ihres Lageberichts.

05

Laufende Unterstützung

Begleitung bei der Prüfung durch Wirtschaftsprüfer und bei künftigen Aktualisierungen.

Schneller Check – große Wirkung

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