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EU Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist ein zentrales Instrument der Europäischen Union, um nachhaltiges Wirtschaften einheitlich zu definieren und messbar zu machen. Sie legt fest, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten – basierend auf klaren, wissenschaftlich fundierten Kriterien. Dabei werden Unternehmen mit besseren Ergebnissen unter anderem auch bei der Kreditvergabe bzw. bei den Zinskonditionen bevorzugt.

Was ist das Ziel:

Die EU möchte mit der Taxonomie:

  • Investitionen gezielt in klimafreundliche und nachhaltige Aktivitäten lenken
  • Greenwashing verhindern
  • Unternehmen, Investoren und Finanzinstitute zu mehr Transparenz und Verantwortung verpflichten

Wer ist betroffen?

Aktuell gilt die Berichtspflicht für:

  • Große Unternehmen, die bereits unter die CSRD-Berichtspflicht fallen
  • Finanzmarktakteure und Versicherungen
  • Kapitalmarktorientierte Unternehmen

Achtung:

Die Pflicht zur Taxonomie-Berichterstattung erweiterte sich seit 2025 deutlich – insbesondere auch für mittelgroße Unternehmen.

Was müssen Unternehmen tun?

Unternehmen müssen offenlegen:

1. Welcher Anteil ihrer Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben aus „taxonomiefähigen“ Aktivitäten stammt

2. Ob diese Aktivitäten die Umweltziele erfüllen, z. B.:

   – Klimaschutz

   – Anpassung an den Klimawandel

   – Nachhaltige Ressourcennutzung

   – Vermeidung von Umweltverschmutzung

3. Ob die Mindeststandards in den Bereichen Soziales & Unternehmensführung (Governance) eingehalten werden

Warum EAD?

Die EU-Taxonomie ist mehr als ein regulatorischer Aufwand – sie wird zum entscheidenden Nachhaltigkeits-Maßstab für Kapitalzugang, Förderfähigkeit und öffentliche Glaubwürdigkeit. Wer frühzeitig versteht, wie die eigene Geschäftstätigkeit in die Taxonomie einzuordnen ist, schafft Transparenz, reduziert Risiken und zeigt Verantwortung.