
EU Taxonomie
Die EU-Taxonomie ist ein zentrales Instrument der Europäischen Union, um nachhaltiges Wirtschaften einheitlich zu definieren und messbar zu machen. Sie legt fest, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten – basierend auf klaren, wissenschaftlich fundierten Kriterien. Dabei werden Unternehmen mit besseren Ergebnissen unter anderem auch bei der Kreditvergabe bzw. bei den Zinskonditionen bevorzugt.


Was ist das Ziel:
Die EU möchte mit der Taxonomie:
- Investitionen gezielt in klimafreundliche und nachhaltige Aktivitäten lenken
- Greenwashing verhindern
- Unternehmen, Investoren und Finanzinstitute zu mehr Transparenz und Verantwortung verpflichten
Wer ist betroffen?
Aktuell gilt die Berichtspflicht für:
- Große Unternehmen, die bereits unter die CSRD-Berichtspflicht fallen
- Finanzmarktakteure und Versicherungen
- Kapitalmarktorientierte Unternehmen
Achtung:
Die Pflicht zur Taxonomie-Berichterstattung erweiterte sich seit 2025 deutlich – insbesondere auch für mittelgroße Unternehmen.
Was müssen Unternehmen tun?
Unternehmen müssen offenlegen:
1. Welcher Anteil ihrer Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben aus „taxonomiefähigen“ Aktivitäten stammt
2. Ob diese Aktivitäten die Umweltziele erfüllen, z. B.:
– Klimaschutz
– Anpassung an den Klimawandel
– Nachhaltige Ressourcennutzung
– Vermeidung von Umweltverschmutzung
3. Ob die Mindeststandards in den Bereichen Soziales & Unternehmensführung (Governance) eingehalten werden
Warum EAD?
Die EU-Taxonomie ist mehr als ein regulatorischer Aufwand – sie wird zum entscheidenden Nachhaltigkeits-Maßstab für Kapitalzugang, Förderfähigkeit und öffentliche Glaubwürdigkeit. Wer frühzeitig versteht, wie die eigene Geschäftstätigkeit in die Taxonomie einzuordnen ist, schafft Transparenz, reduziert Risiken und zeigt Verantwortung.