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Pflichtaudit

Gemäß § 8 des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) sind alle Unternehmen ab einem Gesamtenergieverbrauch von 2,5 Mio. kWh pro Jahr – unabhängig von Branche oder Tätigkeit – verpflichtet, regelmäßig ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Wichtig dabei ist, dass der Kraftstoffverbrauch von Dienstfahrzeugen (PKW oder LKW) ebenfalls berücksichtigt werden muss. Somit kommen zum Beispiel selbst kleine Speditionen schnell über diese Grenze. Ziel des Pflichtaudits ist es, den Energieverbrauch systematisch zu analysieren, Einsparpotenziale zu identifizieren und so zur Verbesserung der Energieeffizienz beizutragen.

Das Audit umfasst:

  • Eine detaillierte Erfassung und Bewertung aller Energieflüsse
  • Die Analyse von Prozessen, Anlagen und Gebäuden
  • Konkrete Handlungsempfehlungen zur Senkung des Energieverbrauchs

Das Audit ist alle vier Jahre zu wiederholen und darf nur von qualifizierten, unabhängigen Auditoren durchgeführt werden.

Warum EAD?

Neben den gesetzlichen Verpflichtungen bringen wir echten Mehrwert durch die Durchführung eines Pflichtaudits, so dass nicht nur die Anforderungen erfüllt ist sondern das Unternehmen auch einen wirtschaftlichen Nutzen daraus erhält, indem Energiekosten gesenkt und Nachhaltigkeitsziele effizient erreicht werden. Starten Sie jetzt mit uns!